Was ist Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation bedeutet die Funktionsverbesserung zur Erreichung einer größtmöglichen Eigenaktivität trotzt chronischer Erkrankung oder Beeinträchtigung. Es gibt unterschiedliche Rehabilitationsmaßnahmen, die zu dem gewünschten Rehabilitationsziel führen können. Es wird unterschieden in ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.

Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme soll das Rehabilitationsziel erreicht werden, in dem der Patient in wohnortnaher Umgebung medizinisch behandelt wird und nur tagsüber in die Rehabilitationseinrichtung kommt.

Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme unterscheidet sich in medizinische Heilverfahren, die der Gesunderhaltung und Linderung sowie Genesung bei chronischen Erkrankungen dienen.

Zusätzlich wird unterschieden in Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR). Diese Maßnahmen schließen sich in der Regel direkt an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation an.

Ferner gibt es die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM), die für Patienten in Frage kommt, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Letzte Maßnahme im stationären Bereich ist die Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW), die eine Reha-Maßnahme für schwere Verletzungen bei Arbeitsunfällen darstellt und im Anschluss an eine Akutbehandlung erfolgt.

Die Maßnahmen werden auf Antrag des behandelnden Arztes durch den jeweiligen Kostenträger genehmigt. Hinsichtlich der Klinik hat der Patient ein Wunsch- und Wahl- recht insofern, als das sie berechtigt sind. Hierbei muss die Qualität der medizinisch- therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung der Klinik dem persönlichen, individuellen Bedarf entsprechen und muss für die individuelle Rehabilitation geeignet sein.

Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Klinikseiten.