Zukunftsgesetz mit Lücke

Die Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland leisten mit ihrer hohen medizinischen Kompetenz seit vielen Monaten solidarisch ihren Beitrag in der herausfordernden Zeit der Corona-Pandemie. Dazu gehören auch die Kliniken aus dem Verbund Norddeutscher Rehakliniken (VNR).

Über 70 Prozent der Maßnahmen in den Rehakliniken beziehen sich auf eine Anschlussleistung an einen Krankenhausaufenthalt. Da die Fallzahlen in den Krankenhäusern insbesondere für planbare Operationen in den letzten Monaten deutlich unter dem Niveau des Regelbetriebs vor der Corona-Pandemie lagen, sind auch die Auslastungen in den Rehakliniken stark betroffen. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz verschaffte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern jetzt ein milliardenschweres Investitionsprogramm. Zwischen dem 1.10.2020 und 31.12.2021 sollen Krankenhäuser zudem Zuschläge zur Finanzierung coronabedingter Mehrkosten vereinbaren können. Der Verbund Norddeutscher Rehakliniken fordert, eine Regelung für diesen Erlösausgleich analog für die Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland zu verabschieden. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, Rehakliniken zu Ersatz-Krankenhäusern zu benennen, verlängert werden. Auch einige zum Verband gehörende Fachklinken nutzen aktuell diese Möglichkeit und haben „Nicht-Corona Fälle“ aus den Akuthäusern unbürokratisch aufgenommen.

Die Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weisen für das 1. Halbjahr 2020 bereits einen Ausgabenrückgang für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen von 15,5 Prozent aus. Zudem werden die Behandlungskapazitäten in den Rehakliniken genau wie in Krankenhäusern durch Hygienemaßnahmen und Auflagen der örtlichen Gesundheitsdienste zum Schutz vor Infektionen mit dem SARSCoV-2-Virus eingeschränkt. „Die Rehakliniken in Deutschland leisten einen immens wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung“, sagt Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken. „Wir fordern daher analog des Krankenhauszukunftsgesetzes, dass ebenfalls potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und coronabedingte Mehrkosten in den Rehakliniken im Bedarfsfall ausgeglichen werden.“ Andernfalls sehe er viele Rehakliniken in ihrer Existenz gefährdet. Dies würde für den Patienten einen Wegfall der Anschlussleistung bedeuten. Darüber hinaus würde der Aufwand für die Pflege stark ansteigen. „Da die Ausbruchgefahr weiterhin besteht, muss auch die Möglichkeit der Einbeziehung der Rehabilitationseinrichtungen für nicht aufschiebbare akutstationäre Krankenhausversorgungen weiterhin bestehen“, ergänzt Dr. Norbert Hemken.