Corona beendet und Krise verlängert

Die Rehabranche in Deutschland schlägt Alarm. Während die Existenz vieler Reha-Einrichtungen coronabedingt und aufgrund von massiven Kostensteigerungen aktuell gefährdet ist, streicht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zum 30. Juni 2022 ihren Corona-Zuschlag. Der Zuschlag in Höhe von 8,00 Euro für stationäre und 6,00 Euro für ambulante Leistungen hat seit Herbst 2020 den Mehraufwand von Reha-Einrichtungen, der durch die Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionsrisiken bei Rehabilitanden und Mitarbeitern entstanden ist, mitfinanziert. Die Zahlung beruht dabei nicht, so wie bei den Krankenkassen, auf einer gesetzlichen Regelung, sondern auf einer Entscheidung der Gremien der DRV. Begründet wird die Entscheidung mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage des Zuschlags für die Krankenkassen zum 30. Juni 2022.

Der Deutsche Heilbäderverband e. V. (DHV) hält diese Entscheidung für falsch. „Corona ist zum Stichtag 30. Juni nicht beendet. Natürlich halten die Reha-Kliniken Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern weiterhin aufrecht“, sagt Dr. Norbert Hemken, Schatzmeister und Vorsitzender des Ausschusses für Sozialrecht beim Deutschen Heilbäderverband. „Aktuell müssen wir eher davon ausgehen, dass die Maßnahmen zum Herbst weiter verstärkt werden müssen. Die Entscheidung des DRV gefährdet die Versorgungsleistungen der Patienten genauso wie die Arbeitsplätze der Mitarbeiter.“

Die meisten Reha-Kliniken stehen in den deutschen Heilbädern und Kurorten. Der Deutsche Heilbäderverband unterstützt daher ausdrücklich das Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AGmed Reha), ein Zusammenschluss von bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation, die mit einem Schreiben an die beiden Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie für Gesundheit (BMG) sowie an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in den beiden zuständigen Ausschüssen (Arbeit und Soziales, Gesundheit) die Fortsetzung der Hilfsmaßnahmen zugunsten der Reha-Einrichtungen über den 30. Juni 2022 hinaus gefordert hat. Der DHV ist über die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) und den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) Mitglied der AGmed Reha.

„Ein Notruf, der gehört werden muss“, ergänzt Dr. Norbert Hemken. „Ohne sofortiges politisches Handeln wird die Existenzkrise vieler Reha-Kliniken die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden. Das dürfen wir nicht zulassen.“