Zu den laufenden Verhandlungen in der Gesundheitspolitik hat sich jetzt Lars Klingbeil, Generalsekretär der SPD und Mitglied des Deutschen Bundestages, unter anderem mit Vertretern des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken (VNR) in der Klinik Fallingbostel getroffen. In einem gemeinsamen Gespräch wurde über das Krankenhauszukunftsgesetz und die geforderte Berücksichtigung der Rehakliniken in diesem milliardenschweren Zukunftsprogramm diskutiert. Lars Klingbeil war an den Vorbereitungen zum Konjunkturprogramm beteiligt und hat sich in den vergangenen Jahren auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass der Bund in die Krankenhausfinanzierung einsteigt.
Konkret ging es um folgende Gesprächsinhalte:
Leerstandsfinanzierung der Ersatzkrankenhäuser:
Der VNR fordert, die Leerstandsfinanzierung der Ersatzkrankenhäuser in Niedersachsen klar zu regeln. Sowohl das personelle Know-How und die Strukturen werden vorgehalten und die laufenden Kosten steigen. Die Corona-bedingten Mindereinnahmen in den Rehakliniken, die ein Ersatzkrankenhaus stellen, wurden durch die Aufnahme von „Nicht-Corona Fällen“ aus den Akuthäusern lediglich abgefedert, aber nicht aufgefangen.
Verlängerung der Bestimmung der Ersatzkrankenhäuser:
Da die Ausbruchgefahr weiterhin besteht, muss auch die Möglichkeit der Einbeziehung der Rehabilitationseinrichtungen für nicht aufschiebbare akutstationäre Krankenhausversorgungen weiterhin bestehen. Der VNR sieht daher die Notwendigkeit, die Bestimmung von Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser über den 30.9. hinaus, mindestens um sechs Monate zu verlängern.
Gesetzespaket Deutsche Rentenversicherung:
Generell begrüßt der VNR den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der das Ziel verfolgt, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu gewährleisten. Allerdings wird der Gesetzentwurf aus Sicht des VNR dem Anspruch inhaltlich nicht gerecht. Kritisiert werden insbesondere die einseitige Führungsrolle der DRV und das fehlende Mitspracherecht der Leistungsträger. Die Verhandlungsposition der Leistungserbringer und ihrer Verbände, dazu gehört der VNR, wird mit dem Gesetzentwurf vollständig negiert. Die zum Beispiel vorgesehenen Einheitspreise bedrohen aus Sicht des VNR viele Rehakliniken in ihrer Existenz. Qualität hat seinen Preis.
Corona-Zuschlag für DRV und GKV:
Auch der Corona-Zuschlag der Kostenträger für die Leistungserbringer muss laut VNR neu geregelt werden. Für die Deutsche Rentenversicherung beträgt der Zuschlag derzeit 8,- Euro pro Tag. Auskömmlich wären nach einem Gutachten der AG MedReha 30,- € pro Tag.
Angebote für Corona-Genesene:
Laut VNR sollte es unterschiedliche Angebote für Corona-Genesene geben. Spezielle Angebote von Rehakliniken sollten von den Kostenträgern unterstützt werden. Dazu würde auch die ambulante Badekur gehören, die durch die gesetzliche Krankenkasse zu genehmigen wäre, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grunde sollte eine ambulante Badekur zur gesetzlichen Soll-Leistung werden und nicht von der Großzügigkeit von Krankenkassen abhängen.
Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken, geht positiv aus dem konstruktiven Gespräch mit Lars Klingbeil, der die besprochenen Inhalte intern zur Diskussion stellen will: „Die Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland leisten einen immens wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung. Damit dieser weiterhin gewährleistet werden kann, zählt jede Unterstützung.“