Reha im freien Fall

Die sinkenden Corona-Infektionszahlen machen in vielen Bereichen Hoffnung. Doch: Corona ist nicht vorbei. Das müssen aktuell viele Rehabilitationskliniken in Deutschland erleben. Die Situation ist hier nach wie vor sehr angespannt. Aufgrund der strengen Vorgaben in Bezug auf die Abstands- und Hygienebestimmungen sind die Häuser trotz Nachfrage nach wie vor nicht voll ausgelastet – und das bei gleichbleibenden laufenden Kosten. Einige Kliniken mussten aufgrund von Corona-Ausbrüchen die kompletten Einrichtungen sogar für mehrere Tage schließen. Dazu kommt, dass die Krankenkassen das politisch gestärkte Wunsch- und Wahlrecht der Patienten vermehrt aushebeln und diese gezielt in die „Billig-Reha“ steuern. Alles zusammen ein wirtschaftlicher Absturz für die Rehabilitationskliniken.

Genau in dieser Notlage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 28. Mai 2021 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wonach der Rettungsschirm des Bundes am 15. Juni 2021 beendet werden soll. Dieser hatte die Corona-bedingten Ausfälle und Mehrkosten bislang bis zu 50 Prozent ausgeglichen. „Ein freier Fall für die Reha“, sagt Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken (VNR) und 1. Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen e. V. „Die Entscheidung wird für viele Klinken definitiv das ‚Aus‘ bedeuten. Mit schweren Folgen für das gesamte Gesundheitssystem in Deutschland.“

Der Verbund Norddeutscher Rehakliniken e. V. (VNR) und der Heilbäderverband Niedersachsen e. V. (HBV) fordern daher eine Verlängerung des Rettungsschirms bis zum Jahresende. „Der Rettungsschirm muss nicht gestoppt, sondern seine Löcher müssen gestopft werden“, ergänzt Dr. Norbert Hemken. Der Bund gehe mit seinen positiven Prognosen zu den Belegungszahlen kein Risiko ein. Kämen die Patienten schnell zurück, müssten trotz Rettungsschirm auch keine Ausfälle kompensiert werden. Er selber sehe den nächsten Monaten noch verhalten optimistisch entgegen. „Wir haben Corona noch längst nicht überwunden. Der Verordnungsentwurf steht für ein freies Aufatmen. Die Maske im Gesicht wird dabei übersehen.“